Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zurWohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.
Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.
Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.