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Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?


Nach unserem Rechtsverständnis ist die Antwort „Ja, der Inhaber einer hat dies grundsätzlich zu gestatten“ korrekt. Allerdings wird laut unseren Quellen von der Prüfungsschablone in Brandenburg die Antwort „Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht“ als richtig gewertet.