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Wann ist die Erlegung eines Stück Wildes im Rahmen der weidgerechten Ausübung der Jagd zulässig?
A
Eine Erlegung ist nur unter vorhergehender Betäubung zulässig.
B
Immer, da schließlich ein Plan zu erfüllen ist.
C
Wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.