Wann ist die Erlegung eines Stück Wildes im Rahmen der weidgerechten Ausübung der Jagd zulässig?

A

Eine Erlegung ist nur unter vorhergehender Betäubung zulässig.

B

Immer, da schließlich ein Plan zu erfüllen ist.

C

Wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.