Sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, sich bei Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen?
Eine solche Verpflichtung besteht nur wenn Sicherheitsgründe dies erfordern.
Ja, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet.
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.