Ein Jäger möchte eine Wildkamera an einem Baum montieren, wobei der Erfassungsbereich einen angrenzenden öffentlichen Radweg mit einschließt. Ist dies rechtlich zulässig?
Ja, da das Hegeinteresse des Jägers im Jagdrevier grundsätzlich über den Persönlichkeitsrechten von Passanten steht.
Nein, da die Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche gegen das Datenschutzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt.
Nein, es sei denn, die Kamera ist so eingestellt, dass Personen nur verpixelt oder von hinten aufgenommen werden.
Ja, sofern ein Hinweisschild auf die Videoüberwachung in angemessener Entfernung angebracht wird.