Wie definiert das österreichische Tierschutzgesetz (§ 4 TSchG) den Begriff der 'Betreuungsperson'?
Personen, die das rechtliche Eigentum an einem Tier besitzen und dieses pflegen.
Personen, die Tiere betreuen, ohne deren Halter zu sein.
Ausschließlich Personen, die beruflich in der Tierpflege oder Tiermedizin tätig sind.
Personen, die herrenlose Wildtiere in ihren Besitz nehmen, um sie zu versorgen.