Welche der folgenden Aufgaben obliegt den Bezirksjagdbeiräten im Burgenland gemäß dem Burgenländischen Jagdgesetz?
Die eigenständige Festsetzung der Schonzeiten durch Verordnungen auf Bezirksebene.
Die alleinige Entscheidung über die Vergabe von Genossenschaftsjagden ohne Einbindung der Gemeinde.
Die Beratung der Behörde in allen wichtigen jagdlichen Fragen sowie die Unterstützung bei der Aufsichtstätigkeit.
Die Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts an den Landesjagdbeirat.