Wer ist für die Verwaltung von Genossenschaftsjagdgebieten zuständig?
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.
Der jeweilige Landesjagdverband als gesetzliche Standesvertretung.
Die Landesregierung durch die Bestellung eines staatlichen Jagdverwalters.
Die Jagdgenossenschaften selbst als rechtsfähige Körperschaften der Grundeigentümer.