Welche Voraussetzung muss im Bundesland Salzburg erfüllt sein, um ein Wildgehege rechtmäßig errichten zu dürfen?
Es ist eine Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung der Jägerschaft und der Jagdkommission erforderlich.
Die Errichtung ist genehmigungsfrei, sofern keine gefährdeten Wildarten darin gehalten werden.
Es reicht eine schriftliche Mitteilung an die Bezirksverwaltungsbehörde vor Beginn der Einzäunung aus.
Das Gehege muss lediglich eine Mindestgröße von 50 Hektar aufweisen und der Gemeinde gemeldet werden.