Was beinhaltet die gesetzliche Regelung zur Bewegungsfreiheit für Tiere nach dem österreichischen Tierschutzgesetz?
Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist zulässig, solange keine sichtbaren körperlichen Schäden am Tier entstehen.
Die dauernde Anbindehaltung ist verboten und dem Tier muss ein seinen Bedürfnissen angemessener Platz zur Verfügung stehen.
Die Bewegungsfreiheit darf nur bei Nutztieren eingeschränkt werden, sofern die Haltung wirtschaftlich notwendig ist.
Tiere dürfen nur dann angebunden werden, wenn sie eine Mindestauslauffläche von 20 Quadratmetern pro Tag erhalten.