Die artgerechte Hundehaltung umfasst Unterbringung, Ernährung, Auslauf und Pflege und ist die Grundvoraussetzung für die Gesundheit des Jagdhundes. Den rechtlichen Rahmen setzen Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung; eine Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten. Stuben- und Zwingerhaltung lassen sich kombinieren. Die Stube stärkt die Bindung an den Führer, der Zwinger härtet ab. Pflanzliche Anteile sind trotz der Fleischfresser-Stellung notwendig; rohes Schwarzwildfleisch ist wegen der Aujeszkyschen Krankheit für Hunde lebensgefährlich.
- Haltung und Pflege sind die Grundvoraussetzung für Gesundheit
- Regelmäßige Impfungen
- Regelmäßige Entwurmungen
- Regelmäßige Kontrolle von Ohren, Pfoten und Gebiss auf Veränderungen
- Unterbringung, Ernährung und Auslauf sind die Eckpfeiler
MerkeVorbeugen ist besser als Heilen!
Rechtliche Grundlagen
- Tierschutzgesetz gilt für Haustiere und wild lebende Tiere
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Tierhalter ist verantwortlich für eine angemessene Unterbringung und Versorgung
Anbindehaltung (§ 7 TierSchHuV)
- Hunde dürfen nicht mehr angebunden gehalten werden.
- Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund für diese Tätigkeit ausgebildet wurde und eine Betreuungsperson anwesend ist. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
- ≥ 3 m lange Anbindung mit Sicherung gegen Aufdrehen
- Anbindematerial mit geringem Eigengewicht und ohne Verletzungsgefahr
- Breite, nicht einschneidende Halsbänder
/Brustgeschirre (→ Schutz vor Verletzungen)
Alte Tierschutzhundeverordnung
- Anbindung mit
- Mindestens 6 Meter langer Laufvorrichtung
- Seitlichem Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern
- Schutzhütte muss ungehindert aufsuchbar sein
- Laufbereich
- Keine Gegenstände, die Bewegung behindern oder Verletzung verursachen können
- Trittsicherer und leicht sauber zu haltender Boden
Stubenhaltung
- Voraussetzungen
- Artgerechte Bewegungsmöglichkeit
- Gleicher Liegeplatz
- Heizungsferner Liegeplatz
- Vorteil: Enger Kontakt zum Besitzer
- Zwinger: Eingezäunter Bereich zur Unterbringung von Hunden im Freien
- Vorteil: Abhärtung
Anforderungen (§ 6 TierSchHuV)
- Mindestgröße je nach
- Widerristhöhe
- Körperlänge
- Anzahl der Hunde
- Mindesthöhe
- Schutzhütte als trockener und schattiger Platz
- Zäune vor Überspringen und Untergraben sichern
- Einfriedung muss vor Verletzungen gesichert sein
Mindestgröße
Nach Körperlänge
- Länge jeder Seite mindestens das doppelte der Körperlänge des Hundes
- Keine Seite kürzer als 2 m
Nach Widerristhöhe
- Je nach Widerristhöhe mindestens 6 bis 10 m2
Anzahl der Hunde
- Jeder zusätzliche Hund zusätzlich 50 % der vorgeschriebenen Bodenfläche
- Jede Hündin mit Welpen → Doppelte Bodenfläche
Schutzhütte
- Synonym: Hundehütte
- Unterteilung in Schlafraum und Vorraum
- Isolierung der Wände
- Keine gesundheitsschädlichen Materialien
- Trockene Liegefläche
- Dach aufklappbar → Reinigung
- Windschutz → Eingang dem Wind abgekehrt
- Natürliche Bedingungen → bessere jagdliche Entwicklung
- Kontaktliegen als Bestandteil der Welpenentwicklung
- Keine Anbindung
- Engen Kontakt zur Bezugsperson
- Genügend Auslauf
- Tägliche Kontrolle und Reinigung
- Frisches Trinkwasser
MerkeDie beste Unterbringung eines Hundes ist eine Kombination aus Haushaltung zur Besitzerbindung und dosierter Zwingerhaltung zur Abhärtung.
- Jederzeit ausreichend frisches Wasser
- ⅔ Fleischanteil (→ Fleischfresser)
- ⅓ pflanzliche Beikost
Fleisch
- Muskelfleisch und Innereien
- Schweinefleisch → Abkochen
- Ansonsten roh oder gekocht
AchtungBei der Fütterung mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes (Bandwurm, Toxoplasmosen, Salmonellen). Insbesondere bei Schweine- und Schwarzwildfleisch besteht die Gefährdung durch die Aujeszkysche Krankheit.
Pflanzliche Beikost
Fertigfutter
- Alleinige Nahrungsquelle mit passender Zusammensetzung
- Bezug von Tierarzt oder Fachgeschäft
- Anpassung an Rasse, Gewicht und körperliche Verfassung
Welpennahrung
- Entscheidend für Entwicklung
- Spezielle Zusammensetzung je nach Alter
- Beifütterung ab 4. Woche
- Notwendigkeit des Zerreißens von Beute
- Welpen: 3-4-mal täglich
- Junghunde: 2-3-mal täglich
- Ausgewachsene Hunde: 1-2 mal täglich
- Krankheitsvorbeugung und Wohlbefinden
- Hilfsmittel
- Bürste
- Kamm
- Zeckenentfernung (Borreliose, FSME)
- Zeckenzange
- Zeckenheber
- Trocknen des Fells bei Aussetzung mit Kälte