Zusammenfassung
Eine artgerechte Hundehaltung und -pflege ist die Grundvoraussetzung für die Gesundheit des Hundes. Nach Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutzgesetz ist der Hundehalter hierfür verantwortlich. Zur Unterbringung ist eine Kombination aus Haushaltung zur Bindung an den Besitzer und Zwingerhaltung zur Abhärtung ein geeigneter Mittelweg. Bei der Ernährung ist eine Beimischung von pflanzlicher Kost notwendig, obwohl Hunde Fleischfresser sind. Geeignet ist auch Fertigfutter, welches sich je nach Rasse unterscheidet. Der Futterbedarf von Welpen bedarf besonderer Berücksichtigung. Beim Füttern mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes mit Bandwürmern und Toxoplasmosen oder bei Schwarzwildfleisch auch mit der Aujeszkyschen Krankheit. Nicht zu unterschätzen ist der Auslauf den ein Jagdhund benötigt.
Grundlagen
Allgemeines
- Haltung und Pflege sind die Grundvoraussetzung für Gesundheit
- Regelmäßige Impfungen
- Regelmäßige Entwurmungen
- Regelmäßige Kontrolle von Ohren, Pfoten und Gebiss auf Veränderungen
- Unterbringung, Ernährung und Auslauf sind die Eckpfeiler
MerkeVorbeugen ist besser als Heilen!
Rechtliche Grundlagen
- Tierschutzgesetz gilt für Haustiere und wild lebende Tiere
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Tierhalter ist verantwortlich für eine angemessene Unterbringung und Versorgung
Unterbringung
Anbindehaltung (§ 7 TierSchHuV)
- Hunde dürfen nicht mehr angebunden gehalten werden.
- Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund für diese Tätigkeit ausgebildet wurde und eine Betreuungsperson anwesend ist. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
- ≥ 3 m lange Anbindung mit Sicherung gegen Aufdrehen
- Anbindematerial mit geringem Eigengewicht und ohne Verletzungsgefahr
- Breite, nicht einschneidende Halsbänder
/Brustgeschirre (→ Schutz vor Verletzungen)
Alte Tierschutzhundeverordnung
- Anbindung mit
- Mindestens 6 Meter langer Laufvorrichtung
- Seitlichem Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern
- Schutzhütte muss ungehindert aufsuchbar sein
- Laufbereich
- Keine Gegenstände, die Bewegung behindern oder Verletzung verursachen können
- Trittsicherer und leicht sauber zu haltender Boden
Stubenhaltung
- Voraussetzungen
- Artgerechte Bewegungsmöglichkeit
- Gleicher Liegeplatz
- Heizungsferner Liegeplatz
- Vorteil: Enger Kontakt zum Besitzer
Zwingerhaltung
- Zwinger: Eingezäunter Bereich zur Unterbringung von Hunden im Freien
- Vorteil: Abhärtung
Zwinger
Anforderungen (§ 6 TierSchHuV)
- Mindestgröße je nach
- Widerristhöhe
- Körperlänge
- Anzahl der Hunde
- Mindesthöhe
- Schutzhütte als trockener und schattiger Platz
- Zäune vor Überspringen und Untergraben sichern
- Einfriedung muss vor Verletzungen gesichert sein
Mindestgröße
Nach Körperlänge
- Länge jeder Seite mindestens das doppelte der Körperlänge des Hundes
- Keine Seite kürzer als 2 m
Nach Widerristhöhe
- Je nach Widerristhöhe mindestens 6 bis 10 m2
Anzahl der Hunde
- Jeder zusätzliche Hund zusätzlich 50 % der vorgeschriebenen Bodenfläche
- Jede Hündin mit Welpen → Doppelte Bodenfläche
Schutzhütte
- Synonym: Hundehütte
- Unterteilung in Schlafraum und Vorraum
- Isolierung der Wände
- Keine gesundheitsschädlichen Materialien
- Trockene Liegefläche
- Dach aufklappbar → Reinigung
- Windschutz → Eingang dem Wind abgekehrt
Wurfzwinger
- Natürliche Bedingungen → bessere jagdliche Entwicklung
- Kontaktliegen als Bestandteil der Welpenentwicklung
Handhabung
- Keine Anbindung
- Engen Kontakt zur Bezugsperson
- Genügend Auslauf
- Tägliche Kontrolle und Reinigung
- Frisches Trinkwasser
MerkeDie beste Unterbringung eines Hundes ist eine Kombination aus Haushaltung zur Besitzerbindung und dosierter Zwingerhaltung zur Abhärtung.
Ernährung
Allgemeines
- Jederzeit ausreichend frisches Wasser
- ⅔ Fleischanteil (→ Fleischfresser)
- ⅓ pflanzliche Beikost
Nahrung
Selbstmischung
Fleisch
- Muskelfleisch und Innereien
- Schweinefleisch → Abkochen
- Ansonsten roh oder gekocht
AchtungBei der Fütterung mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes (Bandwurm, Toxoplasmosen, Salmonellen). Insbesondere bei Schweine- und Schwarzwildfleisch besteht die Gefährdung durch die Aujeszkysche Krankheit.
Pflanzliche Beikost
Fertigfutter
- Alleinige Nahrungsquelle mit passender Zusammensetzung
- Bezug von Tierarzt oder Fachgeschäft
- Anpassung an Rasse, Gewicht und körperliche Verfassung
Welpennahrung
- Entscheidend für Entwicklung
- Spezielle Zusammensetzung je nach Alter
- Beifütterung ab 4. Woche
- Notwendigkeit des Zerreißens von Beute
Fütterungsintervalle
- Welpen: 3-4-mal täglich
- Junghunde: 2-3-mal täglich
- Ausgewachsene Hunde: 1-2 mal täglich
Pflege
Fellpflege
- Krankheitsvorbeugung und Wohlbefinden
- Hilfsmittel
- Bürste
- Kamm
- Zeckenentfernung (Borreliose, FSME)
- Zeckenzange
- Zeckenheber
- Trocknen des Fells bei Aussetzung mit Kälte