Eine artgerechte Hundehaltung und -pflege ist die Grundvoraussetzung für die Gesundheit des Hundes. Nach Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutzgesetz ist der Hundehalter hierfür verantwortlich. Zur Unterbringung ist eine Kombination aus Haushaltung zur Bindung an den Besitzer und Zwingerhaltung zur Abhärtung ein geeigneter Mittelweg. Bei der Ernährung ist eine Beimischung von pflanzlicher Kost notwendig, obwohl Hunde Fleischfresser sind. Geeignet ist auch Fertigfutter, welches sich je nach Rasse unterscheidet. Der Futterbedarf von Welpen bedarf besonderer Berücksichtigung. Beim Füttern mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes mit Bandwürmern und Toxoplasmosen oder bei Schwarzwildfleisch auch mit der Aujeszkyschen Krankheit. Nicht zu unterschätzen ist der Auslauf den ein Jagdhund benötigt.
Vorbeugen ist besser als Heilen!
Widerristhöhe (cm) | Bodenfläche (m2) |
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bis 50 | ≥ 6 |
51 bis 65 | ≥ 8 |
≥. 66 | ≥ 10 |
Die beste Unterbringung eines Hundes ist eine Kombination aus Haushaltung zur Besitzerbindung und dosierter Zwingerhaltung zur Abhärtung.
Bei der Fütterung mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes (Bandwurm, Toxoplasmosen, Salmonellen). Insbesondere bei Schweine- und Schwarzwildfleisch besteht die Gefährdung durch die Aujeszkysche Krankheit.
Pflege von | Vorbeugung von |
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Auge | Entzündungen |
Ohren | Ohrenzwang |
Pfoten | Verletzungen |
Gebiss | Zahnfleischentzündungen |