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Hundehaltung

Letzte Aktualisierung: 13.08.2023

Zusammenfassung

Eine artgerechte Hundehaltung und -pflege ist die Grundvoraussetzung für die Gesundheit des Hundes. Nach Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutzgesetz ist der Hundehalter hierfür verantwortlich. Zur Unterbringung ist eine Kombination aus Haushaltung zur Bindung an den Besitzer und Zwingerhaltung zur Abhärtung ein geeigneter Mittelweg. Bei der Ernährung ist eine Beimischung von pflanzlicher Kost notwendig, obwohl Hunde Fleischfresser sind. Geeignet ist auch Fertigfutter, welches sich je nach Rasse unterscheidet. Der Futterbedarf von Welpen bedarf besonderer Berücksichtigung. Beim Füttern mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes mit Bandwürmern und Toxoplasmosen oder bei Schwarzwildfleisch auch mit der Aujeszkyschen Krankheit. Nicht zu unterschätzen ist der Auslauf den ein Jagdhund benötigt.

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Grundlagen

Allgemeines

  • Haltung und Pflege sind die Grundvoraussetzung für Gesundheit
    • Regelmäßige Impfungen
    • Regelmäßige Entwurmungen
    • Regelmäßige Kontrolle von Ohren, Pfoten und Gebiss auf Veränderungen
  • Unterbringung, Ernährung und Auslauf sind die Eckpfeiler

Vorbeugen ist besser als Heilen!

Rechtliche Grundlagen

  • Tierschutzgesetz gilt für Haustiere und wild lebende Tiere
  • Tierschutz-Hundeverordnung
  • Tierhalter ist verantwortlich für eine angemessene Unterbringung und Versorgung
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Unterbringung

Anbindehaltung (§ 7 TierSchHuV )

  • Hunde dürfen nicht mehr angebunden gehalten werden.
  • Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund für diese Tätigkeit ausgebildet wurde und eine Betreuungsperson anwesend ist. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
    • ≥ 3 m lange Anbindung mit Sicherung gegen Aufdrehen
    • Anbindematerial mit geringem Eigengewicht und ohne Verletzungsgefahr
    • Breite, nicht einschneidende Halsbänder/Brustgeschirre (→ Schutz vor Verletzungen)

Alte Tierschutzhundeverordnung

  • Anbindung mit
    • Mindestens 6 Meter langer Laufvorrichtung
    • Seitlichem Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern
    • Schutzhütte muss ungehindert aufsuchbar sein
  • Laufbereich
    • Keine Gegenstände, die Bewegung behindern oder Verletzung verursachen können
    • Trittsicherer und leicht sauber zu haltender Boden

Stubenhaltung

  • Voraussetzungen
    • Artgerechte Bewegungsmöglichkeit
    • Gleicher Liegeplatz
    • Heizungsferner Liegeplatz
  • Vorteil: Enger Kontakt zum Besitzer

Zwingerhaltung

  • Zwinger: Eingezäunter Bereich zur Unterbringung von Hunden im Freien
  • Vorteil: Abhärtung
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Zwinger

Anforderungen (§ 6 TierSchHuV )

  1. Mindestgröße je nach
    1. Widerristhöhe
    2. Körperlänge
    3. Anzahl der Hunde
    4. Mindesthöhe
  2. Schutzhütte als trockener und schattiger Platz
  3. Zäune vor Überspringen und Untergraben sichern
  4. Einfriedung muss vor Verletzungen gesichert sein

Mindestgröße

Nach Körperlänge

  • Länge jeder Seite mindestens das doppelte der Körperlänge des Hundes
  • Keine Seite kürzer als 2 m

Nach Widerristhöhe

Widerristhöhe (cm)Bodenfläche (m2)
bis 50≥ 6
51 bis 65≥ 8
≥. 66≥ 10

Anzahl der Hunde

  • Jeder zusätzliche Hund zusätzlich 50 % der vorgeschriebenen Bodenfläche
  • Jede Hündin mit Welpen → Doppelte Bodenfläche

Schutzhütte

  • Synonym: Hundehütte
  • Unterteilung in Schlafraum und Vorraum
  • Isolierung der Wände
  • Keine gesundheitsschädlichen Materialien
  • Trockene Liegefläche
  • Dach aufklappbar → Reinigung
  • Windschutz → Eingang dem Wind abgekehrt

Wurfzwinger

  • Natürliche Bedingungen → bessere jagdliche Entwicklung
  • Kontaktliegen als Bestandteil der Welpenentwicklung

Handhabung

  • Keine Anbindung
  • Engen Kontakt zur Bezugsperson
  • Genügend Auslauf
  • Tägliche Kontrolle und Reinigung
  • Frisches Trinkwasser

Die beste Unterbringung eines Hundes ist eine Kombination aus Haushaltung zur Besitzerbindung und dosierter Zwingerhaltung zur Abhärtung.

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Ernährung

Allgemeines

  • Jederzeit ausreichend frisches Wasser
  • ⅔ Fleischanteil (→ Fleischfresser)
  • ⅓ pflanzliche Beikost

Trächtige Vizslahündin

Nahrung

Selbstmischung

Fleisch
  • Muskelfleisch und Innereien
  • Schweinefleisch → Abkochen
  • Ansonsten roh oder gekocht

Bei der Fütterung mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes (Bandwurm, Toxoplasmosen, Salmonellen). Insbesondere bei Schweine- und Schwarzwildfleisch besteht die Gefährdung durch die Aujeszkysche Krankheit.

Pflanzliche Beikost
  • Zerkleinerung oder Kochen → Erhöhung der Verträglichkeit
  • Getreidebasis (Hafer, Gerste, Weizen, Reis, Hundekuchen)
  • Obst und Gemüse (Äpfel, Möhren, Spinat, Petersilie)

Fertigfutter

  • Alleinige Nahrungsquelle mit passender Zusammensetzung
  • Bezug von Tierarzt oder Fachgeschäft
  • Anpassung an Rasse, Gewicht und körperliche Verfassung

Welpennahrung

  • Entscheidend für Entwicklung
  • Spezielle Zusammensetzung je nach Alter
  • Beifütterung ab 4. Woche
  • Notwendigkeit des Zerreißens von Beute

Fütterungsintervalle

  • Welpen: 3-4-mal täglich
  • Junghunde: 2-3-mal täglich
  • Ausgewachsene Hunde: 1-2 mal täglich
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Pflege

Fellpflege

  • Krankheitsvorbeugung und Wohlbefinden
  • Hilfsmittel
  • Zeckenentfernung (Borreliose, FSME)
    • Zeckenzange
    • Zeckenheber
  • Trocknen des Fells bei Aussetzung mit Kälte

Weitere Pflege

Pflege von Vorbeugung von
AugeEntzündungen
OhrenOhrenzwang
PfotenVerletzungen
GebissZahnfleischentzündungen
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