Hundehaltung

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Die artgerechte umfasst Unterbringung, Ernährung, Auslauf und Pflege und ist die Grundvoraussetzung für die Gesundheit des . Den rechtlichen Rahmen Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung; eine ist grundsätzlich verboten. Stuben- und Zwingerhaltung lassen sich kombinieren. Die Stube stärkt die Bindung an den Führer, der härtet ab. Pflanzliche Anteile sind trotz der Fleischfresser-Stellung notwendig; rohes Schwarzwildfleisch ist wegen der für Hunde lebensgefährlich.

  • Haltung und Pflege sind die Grundvoraussetzung für Gesundheit
    • Regelmäßige Impfungen
    • Regelmäßige Entwurmungen
    • Regelmäßige Kontrolle von , Pfoten und Gebiss auf Veränderungen
  • Unterbringung, Ernährung und Auslauf sind die Eckpfeiler

MerkeVorbeugen ist besser als Heilen!

Rechtliche Grundlagen

  • Tierschutzgesetz gilt für Haustiere und wild lebende
  • Tierschutz-Hundeverordnung
  • Tierhalter ist verantwortlich für eine angemessene Unterbringung und Versorgung

Anbindehaltung (§ 7 TierSchHuV)

  • Hunde dürfen nicht mehr angebunden werden.
  • Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund für diese Tätigkeit ausgebildet wurde und eine Betreuungsperson anwesend ist. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
    • ≥ 3 m lange Anbindung mit Sicherung gegen Aufdrehen
    • Anbindematerial mit geringem Eigengewicht und ohne Verletzungsgefahr
    • , nicht einschneidende Halsbänder/Brustgeschirre (→ Schutz vor Verletzungen)

Alte Tierschutzhundeverordnung

  • Anbindung mit
    • Mindestens 6 Meter langer Laufvorrichtung
    • Seitlichem Bewegungsspielraum von mindestens 5 Metern
    • Schutzhütte muss ungehindert aufsuchbar sein
  • Laufbereich
    • Keine Gegenstände, die Bewegung behindern oder Verletzung verursachen können
    • Trittsicherer und leicht sauber zu haltender

Stubenhaltung

  • Voraussetzungen
    • Artgerechte Bewegungsmöglichkeit
    • Gleicher Liegeplatz
    • Heizungsferner Liegeplatz
  • Vorteil: Enger Kontakt zum Besitzer
  • Zwinger: Eingezäunter Bereich zur Unterbringung von Hunden im Freien
  • Vorteil: Abhärtung

Anforderungen (§ 6 TierSchHuV)

  1. Mindestgröße je nach
    1. Körperlänge
    2. Anzahl der Hunde
    3. Mindesthöhe
  2. Schutzhütte als trockener und schattiger Platz
  3. Zäune vor Überspringen und Untergraben
  4. Einfriedung muss vor Verletzungen gesichert sein

Mindestgröße

Nach Körperlänge

  • Länge jeder Seite mindestens das doppelte der Körperlänge des Hundes
  • Keine Seite kürzer als 2 m

Nach Widerristhöhe

(cm)Bodenfläche (m2)
bis 50≥ 6
51 bis 65≥ 8
≥. 66≥ 10

Anzahl der Hunde

  • Jeder zusätzliche Hund zusätzlich 50 % der vorgeschriebenen Bodenfläche
  • Jede Hündin mit → Doppelte Bodenfläche

Schutzhütte

  • Synonym: Hundehütte
  • Unterteilung in Schlafraum und Vorraum
  • Isolierung der
  • Keine gesundheitsschädlichen Materialien
  • Trockene Liegefläche
  • Dach aufklappbar → Reinigung
  • Windschutz → Eingang dem Wind abgekehrt
  • Natürliche Bedingungen → bessere jagdliche Entwicklung
  • Kontaktliegen als Bestandteil der Welpenentwicklung
  • Keine Anbindung
  • Engen Kontakt zur Bezugsperson
  • Genügend Auslauf
  • Tägliche Kontrolle und Reinigung
  • Frisches Trinkwasser

MerkeDie beste Unterbringung eines Hundes ist eine Kombination aus Haushaltung zur Besitzerbindung und dosierter Zwingerhaltung zur Abhärtung.

  • Jederzeit ausreichend frisches Wasser
  • ⅔ Fleischanteil (→ Fleischfresser)
  • ⅓ pflanzliche Beikost

Fleisch

  • Muskelfleisch und Innereien
  • Schweinefleisch → Abkochen
  • Ansonsten roh oder gekocht

AchtungBei der mit Rohfleisch und Innereien besteht die Gefahr von Infektionen des Hundes Toxoplasmosen, Salmonellen). Insbesondere bei Schweine- und Schwarzwildfleisch besteht die Gefährdung durch die .

Pflanzliche Beikost

  • Zerkleinerung oder Kochen → Erhöhung der Verträglichkeit
  • Getreidebasis , , Reis, Hundekuchen)
  • Obst und Gemüse (Äpfel, Möhren, Spinat, Petersilie)

Fertigfutter

  • Alleinige Nahrungsquelle mit passender Zusammensetzung
  • Bezug von Tierarzt oder Fachgeschäft
  • Anpassung an Rasse, Gewicht und körperliche Verfassung

Welpennahrung

  • Entscheidend für Entwicklung
  • Spezielle Zusammensetzung je nach
  • Beifütterung ab 4. Woche
  • Notwendigkeit des Zerreißens von Beute
  • : 3-4-mal täglich
  • Junghunde: 2-3-mal täglich
  • Ausgewachsene Hunde: 1-2 mal täglich
  • Krankheitsvorbeugung und Wohlbefinden
  • Hilfsmittel
  • Zeckenentfernung
    • Zeckenzange
    • Zeckenheber
  • Trocknen des bei Aussetzung mit Kälte
Pflege von Vorbeugung von
Entzündungen
PfotenVerletzungen
GebissZahnfleischentzündungen


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