Ist es einem Spaziergänger grundsätzlich erlaubt, im Wald ein Lagerfeuer zu entzünden?
Ja, solange der Spaziergänger das Feuer beim Verlassen des Waldes vollständig löscht.
Nur wenn eine ausdrückliche mündliche Erlaubnis des Jagdschutzorgans vorliegt.
Ja, sofern ein ausreichender Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien eingehalten wird.
Nein, das Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Wald ist durch nicht befugte Personen verboten.