Auf welchen Flächen ruht die Jagd in Salzburg gemäß dem Salzburger Jagdgesetz dauerhaft?
Ausschließlich auf befestigten Bundes- und Landesstraßen außerhalb des verbauten Gebiets.
Sämtliche landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Hauptvegetationszeit.
Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen sowie die nächste Umgebung von bewohnten Häusern und Gehöften.
Nur auf Flächen, die ausdrücklich als behördliche Wildruhezonen für Rotwild ausgewiesen sind.