Welche spezifischen Angaben muss eine behördliche Anordnung zur Kirrung in Vorarlberg zwingend enthalten?
Die genaue Zusammensetzung des Futtermittels, die Uhrzeit der Ausbringung und die Anzahl der Berechtigten.
Den Ort der Kirrung, den Zeitraum sowie das Ausmaß der Kirrung.
Den Namen des zuständigen Jagdschutzorgans, die GPS-Koordinaten aller Hochsitze und die Zielwildart.
Die zulässige Waffenart für die Bejagung an der Kirrung, die Kalibergröße und die maximale Schussdistanz.