Wie wird der Begriff 'Zucht' gemäß § 4 des Tierschutzgesetzes (TSchG) definiert?
Ausschließlich die gewerbsmäßige Vermehrung von Haustieren zum Zweck der Gewinnmaximierung durch den Verkauf von Jungtieren.
Die natürliche Vermehrung von Wildtieren in freier Wildbahn ohne jegliche Einflussnahme durch den Menschen oder Grundbesitzer.
Die Fortpflanzung von Tieren unter Verantwortung des Halters durch gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung oder Anwendung von Reproduktionstechniken.
Die gezielte genetische Veränderung von Tierpopulationen zur Ausmerzung von Erbkrankheiten unter tierärztlicher Aufsicht.