Wie verhält es sich mit der Mitführungspflicht der Jagdkarte während der Jagdausübung in Österreich?
Die Jagdkarte muss stets mitgeführt und berechtigten Personen auf Verlangen vorgewiesen werden.
Es genügt, die Jagdkarte innerhalb von 48 Stunden bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorzuzeigen.
Die Jagdkarte kann zu Hause verwahrt werden, sofern ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.
Die Mitführungspflicht gilt nur für den Jagdschutzberechtigten, nicht für einfache Jagdgäste.