Wie sind im Burgenland die Fristen zur Vorlage von Jagdpachtverträgen zur behördlichen Genehmigung geregelt?
Bei einer Eigenjagd binnen 8 Tagen nach Abschluss; bei einer Genossenschaftsjagd 'sodann' nach der Unterfertigung.
Bei einer Eigenjagd 'sodann' nach der Unterfertigung; bei einer Genossenschaftsjagd binnen 8 Tagen nach Abschluss.
Bei einer Eigenjagd binnen 4 Wochen; bei einer Genossenschaftsjagd muss die Vorlage erst nach der Jagdperiode erfolgen.
Sowohl bei Eigen- als auch bei Genossenschaftsjagden gilt eine strikte Frist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung.