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Welche spezifischen Zustimmungspflichten müssen in Niederösterreich beachtet werden, wenn eine Kirrung in einer Entfernung von 80 Metern zur Jagdgebietsgrenze angelegt werden soll?
Welche spezifischen Zustimmungspflichten müssen in Niederösterreich beachtet werden, wenn eine Kirrung in einer Entfernung von 80 Metern zur Jagdgebietsgrenze angelegt werden soll?