Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden gemäß Bundesjagdgesetz einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk...
Wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen
Wenn sie im Zusammenhang mindestens 500 Hektar umfassen
Wenn sie im Zusammenhang mindestens 1.000 Hektar umfassen