Es ist laut Tierschutzgesetz verboten

A

Ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art auszusetzen, wenn es keine Überlebenschancen hat

B

Ein Tier auf ein anderes zu hetzen

C

Ein Tier so auszubilden oder zu trainieren, dass es dabei erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden erleidet