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Die im § 2 Bundesjagdgesetz aufgeführten Wildarten
A
Haben alle Jagd- und Schonzeiten
B
Können durch die Länder um weitere Arten ergänzt werden
C
Werden überall in Deutschland mit den gleichen Jagdzeiten bejagt
Die im § 2 Bundesjagdgesetz aufgeführten Wildarten
Haben alle Jagd- und Schonzeiten
Können durch die Länder um weitere Arten ergänzt werden
Werden überall in Deutschland mit den gleichen Jagdzeiten bejagt