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Der Vorstand einer Jagdgenossenschaft
A
Besteht nur aus dem allein vertretungsberechtigten Vorsitzenden
B
Umfasst mindestens drei Personen
C
Wird von der ordentlich einberufenen Hauptversammlung gewählt.
Der Vorstand einer Jagdgenossenschaft
Besteht nur aus dem allein vertretungsberechtigten Vorsitzenden
Umfasst mindestens drei Personen
Wird von der ordentlich einberufenen Hauptversammlung gewählt.