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Die so genannte „Landwirtschaftsklausel“ gilt für


Die Landwirtschaftsklausel gilt sowohl Land- als auch in der Agrar-, als auch im Forstsektor. Diese schreibt vor, dass Land- und ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen. Dabei sind Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes einzuhalten.

Der Revierinhaber hat in der Regel nichts mit der Bewirtschaftung von Feldern und Wäldern zu tun. Für ihn gilt die Landwirtschaftsklausel also nicht.