106 / 150
Die Naturschutz-Gesetzgebung hat zum Ziel
A
Die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sicherzustellen
B
Höhere Schalenwildbestände zu ermöglichen
C
Den Erholungswert der Landschaft zu sichern
Die Naturschutz-Gesetzgebung hat zum Ziel
Die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sicherzustellen
Höhere Schalenwildbestände zu ermöglichen
Den Erholungswert der Landschaft zu sichern