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Als „gute fachliche Praxis“ der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung gelten
A
Keine Beeinträchtigung von Biotopen
B
Beseitigen maschinenunfreundlicher Hecken
C
Rechtmäßigkeit des Handelns
Als „gute fachliche Praxis“ der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung gelten
Keine Beeinträchtigung von Biotopen
Beseitigen maschinenunfreundlicher Hecken
Rechtmäßigkeit des Handelns