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Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetzes
A
Sind genehmigungspflichtig
B
Müssen i.d.R. durch Ersatz- und
C
Können ggf. durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden
Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetzes
Sind genehmigungspflichtig
Müssen i.d.R. durch Ersatz- und
Können ggf. durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden