Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?

A

Vertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln

B

Abgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen

C

Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln