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Wann unterliegt erlegtes Haarwild der Fleischbeschaupflicht?
A
wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
B
wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
C
wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird
Wann unterliegt erlegtes Haarwild der Fleischbeschaupflicht?
wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird