Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten sind,
ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts
ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen
ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt
ist im Bundesjagdgesetz gesetzlich vorgeschrieben