Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?

A

wenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist

B

wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung , eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat

C

wenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist