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Ist die Schweinepest oder ihr Verdacht anzeigepflichtig und bei wem geschieht dieses?
A
der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei dem zuständigen Veterinäramt
B
nur die Feststellung ist anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt
C
der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Polizei