Ist die Schweinepest oder ihr Verdacht anzeigepflichtig und bei wem geschieht dieses?
der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei dem zuständigen Veterinäramt
nur die Feststellung ist anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Gemeinde oder dem zuständigen Veterinäramt
der Verdacht und die Feststellung sind beide anzeigepflichtig, dies geschieht bei der Polizei