Welche der nachgenannten Futterarten gehören zum Saftfutter und dürfen in Hessen im Rahmen einer Notzeit zugefüttert werden?

A

Eicheln

Wir zählen Eicheln zum Kraftfutter. In Hessen wird das jedoch anders gefordert.

B

Äpfel

C

Heupellets

D

Pastinaken

E

Rübenschnitzel