Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in
Hessen sind zutreffend?
Das grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin.
Nachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller etc.) dürfen verwendet werden.
ja, uneingeschränkt