Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in

Hessen sind zutreffend?

A

Das grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin.

B

Nachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller etc.) dürfen verwendet werden.

C

ja, uneingeschränkt