Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,

A

ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt

B

ist immer ein verbotener Gegenstand

C

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist

D

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt

E

ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt