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Wann darf mit dem Schießen auf dem Schießstand begonnen werden?
A
wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
B
wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
C
wenn alle Schützenstände belegt sind.
Wann darf mit dem Schießen auf dem Schießstand begonnen werden?
wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
wenn alle Schützenstände belegt sind.