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Erklären Sie kurz die
Jagdgenossenschaft
. Wie setzt sich die Mehrheit zusammen?
Erklärung
Musterantwort
Mitglieder
: Alle Grundeigentümer eines gemeinschaftlichen
Jagdbezirks
bilden automatisch eine
Jagdgenossenschaft
(§ 9 I BJagdG).
Rechtsform
: Körperschaft des öffentlichen Rechts (§8 I HJagdG)
Mehrheiten: Bei Beschlüssen wird eine
doppelte Mehrheit
benötigt:
Kopfmehrheit
: Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
Flächenmehrheit
: Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
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