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Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
A
nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
B
ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
C
nein, die des Hauseigentümers reicht aus.