Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

A

nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

B

ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.

C

nein, die des Hauseigentümers reicht aus.