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Was versteht man unter dem Begriff „Europäischer Feuerwaffenpass“?
A
einen europaweit gültigen Waffenschein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ein besonderes Schutzbedürfnis glaubhaft gemacht haben.
B
eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet.
C
ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument, das aber erst mit einer Erlaubnis des Einreiselandes zur Waffenmitnahme berechtigt.