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Ein angeschossener verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?


Es geht hier um eine Besonderheit des hessischen Jagdgesetzes. Der "Eigentümer und Nutzungsberechtigte von befriedeten Grundflächen ... dürfen ... sich . (§ 5 III HJagdG)