Ein Jagdscheininhaber verkauft auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Verkäufer daraufhin veranlassen?

A

Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde

B

Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde

C

für den Veräußerer ist nichts veranlasst