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Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz.
A
alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können.
B
Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind.
C
Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind.