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Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?
A
ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich
B
ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
C
nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
D
der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet