Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?
ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich
ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet