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Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
A
Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
B
Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
C
für den Veräußerer ist nichts veranlasst