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Welches ist die Voraussetzung des rechtfertigenden Notstandes?
A
gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses
B
Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden
C
gegenwärtiger rechtswidriger Angriff