Welche Mindestgröße ist erforderlich, damit benachbarte Grundbesitzer einen Gemeinschaftsjagdbezirk bilden können?
Die Grundbesitzer müssen eine Fläche von mindestens 500 Hektar zusammenbringen.
Die Grundbesitzer müssen eine Fläche von mindestens 150 Hektar zusammenbringen.
Die Grundbesitzer müssen eine Fläche von mindestens 200 Hektar zusammenbringen.
Die Grundbesitzer müssen eine Fläche von mindestens 75 Hektar zusammenbringen.