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Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?
A
jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober
B
innerhalb 1 Woche
C
innerhalb 1 Monats
D
innerhalb von 2 Wochen