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Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,
A
wenn dem Angriff ausgewichen werden kann
B
wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt
C
wenn der Angreifer mit der Faust droht
Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,
wenn dem Angriff ausgewichen werden kann
wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt
wenn der Angreifer mit der Faust droht