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Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist...
A
jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes
B
jede Androhung von Gewalt für Leib und Leben
C
auch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes