79 / 535
Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?
A
die jagdausübungsberechtigten Erben
B
einer der bisherigen Jagdgäste
C
ein vom Kreisjagdberater bestimmter Verwalter
D
eine von der Jagdbehörde benannte Person