Welche behördliche Maßnahme muss nach dem Abschuss eines laktierenden Alttiers zwingend erfolgen?
Der Vorfall muss nur dem zuständigen Jagdberater formlos mitgeteilt werden.
Der Vorfall muss unverzüglich der zuständigen Jagdbehörde gemeldet werden.
Der Vorfall muss lediglich im nächsten Streckenbericht vermerkt werden.
Es muss eine Selbstanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden.