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Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
A
ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten
B
ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht
C
ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl