Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten
ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht
ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl